Waschmaschinenmacher

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EP: Artinger, Inh. Thorsten Artinger Wertingen

Augsburger Straße 3
86637 Wertingen
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08272 / 31 24


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Parkplatzinfo:

Es sind ausreichend Kundenparkplätze vorhanden.

Telefonische Erreichbarkeit:

Telefonisch stehen wir ihnen Montag bis Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung.

Samstag ist der Laden geschlossen, es besteht die Möglichkeit einen Termin für Samstag zu vereinbaren.

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Ihr Waschmaschinen Reparatur Spezialist aus Wertingen

Hausgeräte Kundendienst Wertingen

Haushaltsgerät defekt? Ihre Waschmaschine verliert Wasser? Der Geschirrspüler spült das Geschirr nicht mehr sauber? Kein Problem – Das Team von Hausgeräte Kundendienst Wertigen, EP: Artinger ist für Sie da und hilft gerne weiter.

In Wertingen und  den Regionen Augsburg, Dillingen, Stadtbergen, Burgau, Donauwörth sowie im näheren Umland reparieren wir Ihr Hausgerät vor Ort.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Reparatur von Waschmaschinen, Trockner, E-Herde, Geschirrspülmaschinen und Kühl- und Gefrierkombinationen.

Außerdem sind wir Miele und Bosch Exklusivpartner in der Region Augsburg, Dillingen.

 

Reparaturannahme:

Um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können, ist es am Besten wenn sie folgende Daten bereithalten:

  • Kaufdatum / Alter des Gerätes – Wir reparieren nur Geräte außerhalb der Herstellergarantie
  • Hersteller sowie Modell des Gerätes
  • Seriennummer (ist auf dem Typenschild am Gerät zu finden)
  • genaue Fehlerbeschreibung

 

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Hausgeräte Reparatur Wertingen

Sie haben weitere Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann sind Sie bei uns richtig. Gerne können Sie uns telefonisch sowie per E-Mail kontaktieren.

Gerne beraten wir Sie auch bei uns im Geschäft in der Augsburger Str. 3 in Wertingen.




REPARATURTERMIN VEREINBAREN



KVA und Anfahrtspreise:

Kostenvoranschläge:

(Waschmaschinen, E-Herde, Trockner, Geschirrspülmaschinen und Kühl- und Gefrierkombinationen)

  • nur 59,00 €*   Standgeräte
  • nur 79,00 €*   Einbaugeräte

Anfahrtskosten:

  • bis 2,5 km:10,00 €*
  • bis 5 km:   15,00 €*
  • bis 10 km: 20,00 €*
  • bis 15 km: 35,00 €*
  • bis 20 km: 45,00 €*
  • bis 25 km: 55,00 €*
  • bis 30 km: 70,00 €*

 

* Alle Preise inkl. MwSt.


Preise: Alle auf dieser Seite genannten Preise sind in Euro und inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Unser Macher aus Wertingen repariert folgende Geräte:

  • Kochfeld
  • Backofen
  • Elektroherd
  • Dunstabzugshaube
  • Kühlschrank
  • Gefrierschrank
  • Spülmaschine
  • Trockner
  • Waschmaschine

In diesen Gebieten fahren wir für Sie vor Ort:

  • 86153 Augsburg
  • 86157 Augsburg
  • 86161 Augsburg
  • 86163 Augsburg
  • 86165 Augsburg
  • 86356 Neusäß
  • 86368 Gersthofen
  • 86391 Stadtbergen
  • 86405 Meitingen
  • 86420 Diedorf
  • 86424 Dinkelscherben
  • 86441 Zusmarshausen
  • 86444 Affing
  • 86447 Aindling
  • 86447 Todtenweis
  • 86450 Altenmünster
  • 86456 Gablingen
  • 86459 Gessertshausen
  • 86462 Langweid am Lech
  • 86465 Heretsried
  • 86465 Welden
  • 86473 Ziemetshausen
  • 86477 Adelsried
  • 86482 Aystetten
  • 86485 Biberbach
  • 86486 Bonstetten
  • 86494 Emersacker
  • 86497 Horgau
  • 86500 Kutzenhausen
  • 86502 Laugna
  • 86508 Rehling
  • 86514 Ustersbach
  • 86568 Hollenbach
  • 86574 Petersdorf
  • 86609 Donauwörth
  • 86637 Wertingen
  • 86641 Rain
  • 86647 Buttenwiesen
  • 86655 Harburg
  • 86657 Bissingen
  • 86660 Tapfheim
  • 86663 Asbach-Bäumenheim
  • 86666 Burgheim
  • 86672 Thierhaupten
  • 86674 Baar
  • 86675 Buchdorf
  • 86678 Ehingen
  • 86679 Ellgau
  • 86682 Genderkingen
  • 86684 Holzheim
  • 86687 Kaisheim
  • 86688 Marxheim
  • 86690 Mertingen
  • 86692 Münster
  • 86694 Niederschönenfeld
  • 86695 Allmannshofen
  • 86695 Nordendorf
  • 86698 Oberndorf am Lech
  • 86707 Kühlenthal
  • 86707 Westendorf
  • 86735 Amerdingen
  • 86735 Forheim
  • 86745 Hohenaltheim
  • 86751 Mönchsdeggingen
  • 86850 Fischach
  • 89331 Burgau
  • 89343 Jettingen-Scheppach
  • 89344 Aislingen
  • 89349 Burtenbach
  • 89350 Dürrlauingen
  • 89353 Glött
  • 89355 Gundremmingen
  • 89356 Haldenwang
  • 89358 Kammeltal
  • 89361 Landensberg
  • 89362 Offingen
  • 89364 Rettenbach
  • 89365 Röfingen
  • 89368 Winterbach
  • 89407 Dillingen an der Donau
  • 89415 Lauingen (Donau)
  • 89420 Höchstädt an der Donau
  • 89423 Gundelfingen an der Donau
  • 89426 Mödingen
  • 89426 Wittislingen
  • 89429 Bachhagel
  • 89431 Bächingen an der Brenz
  • 89432 Binswangen
  • 89434 Blindheim
  • 89435 Finningen
  • 89437 Haunsheim
  • 89438 Holzheim
  • 89440 Lutzingen
  • 89441 Medlingen
  • 89443 Schwenningen
  • 89444 Villenbach
  • 89446 Ziertheim
  • 89447 Zöschingen
  • 89449 Zusamaltheim
  • 89561 Dischingen
  • 89567 Sontheim an der Brenz


Impressum EP: Artinger, Inh. Thorsten Artinger

EP:Artinger, Inh. Thorsten Artinger

Augsburger Straße 3
86637 Wertingen
Deutschland

Telefon: +49 (8272) 3124
Fax: +49 (8272) 5533
E-Mail: info@artinger-tv.de

Inhaber: Thorsten Artinger

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE257879794

AGB von EP: Artinger, Inh. Thorsten Artinger

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- und Multimedia-Fachbetriebe

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil;

sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden:

Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform.

I. Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt,

ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über

den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist

zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag

zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen

einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises

ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht

nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung

eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist

gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche

2.1 Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten

Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre.

Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück

oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff

aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.

2.2 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des

Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der

Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn

sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert

der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu

berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile

für den Kunden zurückgegriffen werden könnte.

Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der

Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten

verweigern.

Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat

der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen

Nutzungen zu leisten.

2.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten

oder den Kaufpreis mindern.

2.4 Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muß er den Erwerb des

Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise

nachweisen.

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1

 

. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand

dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann,

weil:

1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt

werden konnte;

1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

1.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich

Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

2

 

. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für

Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3

 

. Mängelansprüche

3.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken

beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im

übrigen zwei Jahre.

3.2 Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues

Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung

verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der

Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des

mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

3.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem

Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere

dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und

Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur

Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist

der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß der

Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.

3.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten

oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

4.1 Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht

an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden

zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,

Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie

mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang

stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur,

soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

4.2 Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung

abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes

Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten,

entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige

Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden

eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den

Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert

zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

4.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten

der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der

geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer

anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich

Mehrwertsteuer.

1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.

Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel

werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

1.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten

Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und

Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher,

ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist,

tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus

diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers.

Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder

sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau

wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer

gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder

Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den

Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.

Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom

Eigentumsvorbehalt erfaßten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen

oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso

sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im

gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet,

daß die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich

sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt

an den Unternehmer abgetreten werden.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch

der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem

Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt

der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,

kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten

und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit

angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf

bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der

Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer

den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist

mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit

10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren

mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung

der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt

hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den

Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde

trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der

Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten

eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während

der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle

vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich

ausführen zu lassen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben,

soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr

als 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt

3.1 Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder

stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder

das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen

fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige

lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und

voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit

der Sache oder des Werks an.

3.2 Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander

empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde

Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse

4.1 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch

Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe

verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung

mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen

Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische

oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht

unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus

sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:

Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte

Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder

Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte

Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von

Abtastnadeln bedingt sind.

4.2 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher

Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf

die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger

Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung

mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher

Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der

Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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Ihr zuverlässiger Haushaltsgeräte Profi vor Ort

Kundendienst für Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte

Ihre Waschmaschine ist defekt? Die Trommel dreht nicht mehr oder das Wasser läuft aus?
Rufen Sie uns gleich an! Wir kommen schnellstmöglich bei Ihnen vorbei und schauen uns Ihr Gerät an, damit Sie so schnell wie möglich wieder waschen können und sich die Wäscheberge nicht zu sehr häufen.

Vor-Ort Reparaturen

Da es sich bei Waschmaschinen um Haushaltsgroßgeräte handelt, die nur schwer transportiert werden können, reparieren unsere Reparaturspezialisten die Geräte nach Möglichkeit direkt bei Ihnen vor Ort. Nur in Ausnahmefällen werden die Waschmaschinen zur genaueren Überprüfung & Reparatur mit in unsere Fachwerkstatt genommen.

Ersatzteile für Waschmaschinen Reparaturen

Unsere Techniker sind mit einer großen Vielfalt an Ersatzteilen ausgerüstet, so dass viele Reparaturen an Maschinen der gängigen Hersteller direkt beim ersten Besuch durchgeführt werden können. Sollte unser Techniker das benötigte Ersatzteil nicht direkt parat haben, bestellt er es selbstverständlich für Sie und baut es schnellstmöglich ein.

Typische FehlerMarkenAndere Haushaltsgroßgeräte
Häufige Reparaturen an Waschmaschinen
Eine Reparatur im Vergleich zum Neukauf ist sehr häufig die bessere Alternative. Zum einen weil ein neues Gerät meistens teuerer ist als eine Reparatur und zum anderen die Umwelt mehr belastet, als wenn das alte Gerät repariert wird. Häufige Fehler, die auftauchen können sind z.B.:

  • Waschmaschine pumpt nicht mehr ab
  • Wasser läuft aus
  • Trommel dreht nicht mehr
  • Gerät heizt nicht auf
  • Bullauge lässt sich nicht mehr öffnen
  • Display zeigt Fehlermeldung

Oftmals können die meisten dieser Fehler zu günstigen Konditionen behoben werden. Für eine zuverlässige und schnelle Reparatur sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Unterschiedliche Marken und Modelle
Die Markenvielfalt an Waschmaschinen ist riesig, ebenso wie die Vielzahl an Modellen und Ausführungen. So gibt es z.B. Toplader und Frontlader, 6kg Waschmaschinen, 7kg Waschmaschinen, unterbaufähige Waschmaschinen, Waschtrockner und und und.

– AEG – Elektrolux – Miele – Bosch – Neff – Siemens – Gorenje – Candy – Blomberg – LG – Hoover –

… um nur einige der Waschmaschinen Hersteller zu nennen.
Was für eine Marke Sie auch immer haben, rufen Sie uns einfach an! Wir geben unser Bestes Ihnen zu helfen.

Was zählt noch zur sogenannten Weißen Ware?
Neben den Waschmaschinen gehören auch viele andere Elektrohaushaltsgeräte zur Weißen Ware. Z.B. Trockner, Kühlschränke und Gefriertruhen, Herde und Backöfen, Spülmaschinen und verschiedene Kleingeräte. Gerne helfen wir Ihnen auch bei Problemen mit diesen Geräten weiter.

Augsburger Straße 3
86637 Wertingen
08272 / 31 24
info@artinger-tv.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 Bis 12:30 – 14:00 Bis 18:00

Dienstag 09:00 Bis 12:30 – 14:00 Bis 18:00

Mittwoch 09:00 Bis 12:30 – 14:00 Bis 18:00

Donnerstag 09:00 Bis 12:30 – 14:00 Bis 18:00

Freitag 09:00 Bis 12:30 – 14:00 Bis 18:00

Unsere Servicespezialisten

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